Der Deutsche Schulaufsichtskongress 2026 wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte beantragt.  Nachfolgend können Sie die entsprechende Übersicht der Fortbildungsanerkennung nach Bundesland sortiert einsehen. Diese wird fortlaufend aktualisiert.

Baden-Württemberg

Auszug aus dem Schreiben vom 21.10.2026: Im Kultusressort obliegt es grundsätzlich jeder Dienststelle in eigener Verantwortung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an einem Fachkongress zu ermöglichen, wenn ein dienstlicher Bezug gegeben ist. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums ist die Teilnahme an diesem Kongress als dienstliche Veranstaltung möglich. 

Auszug aus der E-Mail vom 16.09.2026: „In Bayern ist eine Zertifizierung von Veranstaltungen externer Anbieter grundsätzlich nicht möglich. Die Anerkennung des Deutschen Schulaufsichtskongresses (DSAK) als Lehrerfortbildung und die Anrechnung der Teilnahme auf die individuellen Fortbildungsverpflichtungen erfolgt jeweils als Einzelfallentscheidung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten. 

Für den Deutschen Schulaufsichtskongress als Veranstaltung eines externen Anbieters gilt zudem, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten.

Der DSAK wurde als Fortbildungsveranstaltung beantrag. Eine Rückmeldung liegt uns aktuell noch nicht vor.

Der DSAK ist als Fortbildung staatlich unter Anerkennungs-Nr.: 261112-3.20-000-6-G anerkannt.

Auszug aus der E-Mail vom 18.09.2026: „Vor dem Hintergrund der aktuellen haushalterischen Rahmenbedingungen können wir den DSAK in diesem Jahr leider nicht in den Kreis der von uns finanziell unterstützten Fortbildungsveranstaltungen für die Schulaufsicht aufnehmen.“

Der DSAK wurde als Fortbildungsveranstaltung beantrag. Eine Rückmeldung liegt uns aktuell noch nicht vor.

Der DSAK wurde als Fortbildungsveranstaltung beantrag. Eine Rückmeldung liegt uns aktuell noch nicht vor.

Der DSAK wurde als Fortbildungsveranstaltung beantrag. Eine Rückmeldung liegt uns aktuell noch nicht vor.

Auszug aus dem Schreiben vom 19.10.2026: Eine pauschale Anerkennung des Deutschen Schulaufsichtskongresses als Fortbildungsveranstaltung kann nicht erfolgen. Entscheidungen über die Teilnahme werden vielmehr im jeweiligen Einzelfall getroffen. Darüber hinaus sind Fragen der Finanzierung und der verfügbaren Fortbildungs- und Reisekostenmittel von den jeweils zuständigen Dienststellen zu bewerten.

Laut mündlicher Aussage ist eine Anerkennung des DSAK als Fortbildungsveranstaltung nicht erforderlich. Anträge auf Reisekostenerstattung sind bei der jeweiligen Dienststelle je nach Umfang der vorhandenen Budgets möglich. 

Für die Schulaufsicht im Bildungsministerium und in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist eine Teilnahme am Deutschen Schulaufsichtskongress in beiden Organisationen ohne weitere Anerkennung als Fortbildung möglich ist.

Der DSAK wurde als Fortbildungsveranstaltung beantrag. Eine Rückmeldung liegt uns aktuell noch nicht vor.

Auszug aus dem Schreiben vom 07.09.2026:

Ihr Informationsschreiben wurde sowohl im Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), als auch im Landesamt für Schule und Bildung (Schulaufsicht) mit der Bitte, entsprechende Teilnahmen von zuständigen Bediensteten wohlwollend zu prüfen, bekanntgegeben. Insofern unterstütze ich Ihr Anliegen gern.

Da es sich bei dem DSAK nicht um eine Fortbildung im klassischen Sinne handelt, erfolgt die Teilnahme, soweit ein dienstliches Interesse festgestellt wird, im Rahmen von Dienstreisen der betreffenden Bediensteten. Damit ist eine förmliche Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nicht erforderlich, was jedoch einer Teilnahme von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des SMK nicht entgegensteht.

Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt.

Auszug aus der E-Mail vom 27.09.2026: Die Teilnahme einzelner Schulaufsichtsbeamter an der Veranstaltung wird von hier als im überwiegenden dienstlichen Interesse anerkannt und für ausgewählte Schulaufsichten im Falle eines entsprechenden Fortbildungsantrags genehmigt werden. 

Der DSAK ist als Fortbildung staatlich unter dem Az.-Nr. 5094-01-1507/26 anerkannt.

Stand 28.10.2026